Kranservice Swoboda

Sicherheitsüberprüfung - Reparatur - Schulung


Laut §14 der Betriebssicherheitsverordnung sind Betreiber von Arbeitsmitteln

- vor erstmaliger Verwendung

- vor Inbetriebnahmen nach Veränderungen bzw. Montagen

   und

- wiederkehrend, nach den in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Prüffristen,

   verpflichtet, diese von einer befähigten bzw. sachkundigen Person prüfen zu

   lassen.

Die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung präzisieren das noch. Sie schreiben eine jährliche Überprüfung aller Hebezeuge, Krane, Lastaufnahme- und Anschlagmittel durch eine sachkundige Person vor.

Fortlaufende Qualifizierungen und regelmäßige Schulungen direkt bei den Kranherstellern sorgen dafür, dass die Prüfungen Ihrer Krananlagen immer nach dem neuesten Stand der aktuellen Normen, Verordnungen und Richtlinien durchgeführt werden.

 
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