Die Prüfungen Ihrer Anschlag- und Lastaufnahmemitteln erfolgt nach
DGUV-Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb".
Beispiele für Anschlagmittel:
- Seile und Seilgehänge
- Ketten und Kettengehänge
- Hebebänder
- Hebegurtschlingen
- Rundschlingen
- Schäkel
Beispiele für Lastaufnahmemittel:
- Blechklemmen
- C-Haken
- Greifer für Kisten und Fässer
- Lasthebemagnete
- Traversen
- Kranladegabeln
Während die DGUV-Regel 109-017 bei allen anderen Anschlag- und Lastaufnahmemitteln eine jährliche Überprüfung vorsieht, gibt es bei Ketten und Kettengehängen eine zusätzliche Regelung. Diese besagt, dass die eingesetzten Ketten neben der jährlichen Sichtprüfung auch alle 3 Jahre einer zerstörungsfreien Prüfung auf Rissfreiheit zu unterziehen sind. Auch diese Prüfung wird natürlich von mir durchgeführt und für Sie rechtssicher dokumentiert.